Obwohl nicht jedes Unternehmen verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen, entscheiden sich dennoch viele dafür.
Gründe hierfür liegen unter anderen darin, dem zeitaufwändigen und aus unternehmerischer Sicht -risikoträchtigen Thema 'Datenschutz' im Tagesgeschäft angemessen Rechnung zu tragen und sowohl auf interne als auch auf externe Rückfragen mit Bezug zum Datenschutz adäquat rechtskonform reagieren und handeln zu können.
So bleibt Ihnen entsprechend Zeit, sich dem eigentlichen Unternehmensgegenstand zu widmen und dem Bereich Datenschutz dennoch vollends zu genügen.
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